Huldigungsrevers der Stadt Gernsbach und verschiedener in den dortigen Amtsbezirk und in die Grafschaft Eberstein gehörigen Ortschaften gegen den Grafen Philipp von Eberstein, worin sie mit Bezug auf die Einwurfsverschreibung zwischen Baden und Eberstein von Laurentii 1505 sich bestimmten Verfahren unterwerfen zu wollen versprechen, falls sie mit Leib und Gut ihrem Herrn abtrünnig würden oder erführen, daß Andere so zu handeln beabsichtigen