Berufungssache des Krameramts (vertreten durch die Gildemeister Borchard Elverfeldt und Henrich Dickman), Kläger ./. Martin Blome, Beklagter. Berufungssache des Krameramts (vertreten durch die Gildemeister Borchard Elverfeldt und Henrich Dickman), Kläger ./. Martin Blome, Beklagter. Der Beklagte soll Baumseide verkauft haben, deren Verkauf allein den Kramern zusteht. Er behauptet, es sei auf einem freien Markt geschehen.