Jörg Brunhart d.A. und seine Söhne Jörg d.J. und Ludwig, alle aus Mehrstetten, mit einer Geldstrafe von 7 fl belegt, die Jörg d.A. zugleich für seine Söhne auf Martini dem Forstmeister zu Urach bezahlen soll, weil sie erlegtes Wildbret, das sie gefunden hatten, heimgetragen und mit Hans Walz und seinen Söhnen geteilt haben, schwören U. und geloben eidlich, ihr Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Sie stellen Ludwig Tuppelin, Schultheiß von Münsingen, als Bürgen, der bei Übertretung dieser Verschreibung dem Forstmeister zu Urach 10 fl bezahlen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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