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Erneuerung der Gesellschaftsorgane: Bestellung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern nach Aufhebung der Verwaltung
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BArch R 87 Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens
Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens >> R 87 Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens >> Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens >> Vermögensverwaltung - allgemein (§§ 12 ff VO) >> Verwalter - Richtlinien, Vergütungen, Bewerbungen
1942-1944
Enthält:
Vergütung von Aufsichtsräten und Vorstandsmitgliedern nach Einsetzung eines Verwalters, 1942 - 1943
Einschränkung handelsrechtlicher Befugnisse von Prokuristen, 1943
Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens, 1940-1966