Obligation, womit Freiherr Johann Erkinger v. Seinsheim den von seinem seligen Vater den Brüdern Endres und Jacob Imhoff zu Nürnberg schuldig gebliebenen Kapital- und Zinsenrest per 10000 fl respektive 1800 fl als richtig anerkannte und sich unter Aufrechterhaltung der dafür bestellten Hypothek verbindlich machte, den Zinsenrest nach 1601, das restliche Kapital aber von 1602 an in fünf gleichen Jahresraten an die Söhne der inzwischen verstorbenen Darleiher abzustatten.

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Staatsarchiv Nürnberg