Wilhelm Brandenburg, Bürgermeister, Otmar Herbrunger, Bürger und Rat zu Biberach, Ambrosi Staiger, Vogt zu Erolzheim, und Wilhelm Hösch, Hofmeister zu Gutenzeil, schlichten einen Streit zwischen Abt Andreas von Ochsenhausen und Simprecht von Erolzheim zu Beuren wegen der Viehweide ihrer Hintersassen zu Bonlanden und Binnrot. Ein Lokaltermin am 15. Mai 1568, an dem von Seiten Ochsenhausens Jörg von Thierberg von der Wildenthierberg, Vogt zu Ochsenhausen, Johann Ernst, Großkeller, und Berchtold Zimmermann, Sekretär daselbst, teilnahmen, von Seiten Simprecht von Erolzheims er selbst, seine Söhne Hans, Friedrich und Wigeleis und Wolfgang Zeller, Vogt zu Balzheim, führte zu keinem Ergebnis. Deshalb hat sich das Schiedsgericht entschlossen, ein Urteil zu fällen, das für beide Parteien verbindlich sein soll. In 9 Punkten wird das Weiderecht der Dörfer Bonlanden und Binnrot geregelt, die Kosten des Verfahrens haben beide Parteien zu tragen, die auch versprechen, den Schiedsspruch einzuhalten. Siegler: Abt Andreas, Simprecht von Erolzheim und die Schiedsleute. 1570, Dienstag nach Philippi und Jacobi Apostolorum. Orig. Perg., 6 S. anh. z.T. gut erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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