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Cordt (Coirt) von dem Vittinghoff (Vitinchove) gen. Schell (Schele) macht bekannt, daß er Bathe, Tochter des + Neveling (-linck) Stael (Stail) von Holstein und dessen Frau Maria, zur Ehefrau genommen hat. Wenn Bathe ohne gemeinsame Leibeserben stirbt, kann Cordt die von ihr mitgebrachten 900 Gulden Brautschatz behalten und auf Lebenszeit nutzen. Nach seinem Tod sollen jedoch seine Erben die gen. 900, Gulden an die Erben Bathes innerhalb von Jahr und Tag zurückgeben. Es setzt dafür als Bürgen seinen Bruder Bernd von Vittinghoff gen. Schell, Johann von dem Vittinghoff gen. Schell, Arnts Sohn, und Gerdt von dem Loe. Erfolgt die Rückzahlung nicht, so verpflichten sich die Bürgen auf eine Mahnung hin zum Einlager in Essen oder Dortmund mit je zwei Pferden und einem Knecht. Geschieht das nicht, können die Erben an geistlichen oder weltlichen Gerichten gegen sie vorgehen und Pfänder nehmen. - Es siegeln der Aussteller, Bernd und Johan Schell (Schele) sowie Gerdt van dem Loe. - Gegeven ... op ten andern sondach na alle godes hilligen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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