Kaufbrief, worinnen Ludwig Herr von Hanau, Domherr zu Würzburg, mit Consens seines Bruders Kraft von Hanau und seines Vaters Ulrich Herrns zu Hanau wiederkäuflich zu kaufen gibt dem Propst und Konvent zu Triefenstein 112 Malter Getreide, als nämlich 15 1/2 Malter Haber und das andere Weiß und Korn, sodann 17 Pfund Holl. Geldes und 20 Heller, 9 Eimer Vogtweins jährlicher Gült und 9 Morgen Weinwachs, gelegen zu Greußenheim (Greusen) in der Mark, und die vorgenannte Gülte und auch alle die Zins, Gült, Gut, Rente, Nütze und Gefälle auch alle die Rechte, die der Herr Verkäufer hatte zu Greußenheim, zu Birkenfeld, zu Rohrbach, zu Erlabrunn und zu Oberaltertheim mit Herbergen, Atzungen, Diensten, und auch mit allen Zugehörden und Rechte im Felde und im Dorf, vor und um 600 fl. wohlgewägener und gut vom golte. Es solle aber der Wiederkauf zu jederzeit im Jahr von dem Herrn Verkäufer und dessen Erben um den nämlichen Preis der 600 fl. geschehen können, und solle der Käufer oder seine Nachkommen, die die erkäufte Leute und Gut mit keiner Beth, das da heißet eine Schatzung, nicht beschweren oder von ihnen nehmen.