1511 Jan. 28 (Di nach Conversio Pauli) Kasimir, Markgraf zu Brandenburg, schlichtet durch einen gütlichen Spruch zwischen Sebastian von Eyb, Ritter, Georg [IV.] (#47) und Balthasar (#53) Adelmann und Hans von Seckendorff[-Aberdar] zu Rauenbuch, Vormünder der Kinder des +Melchior Adelmann (#52), Ritter, auf der einen Seite und Sigmund von Heßberg, Ritter, und seiner Frau Sibylle [geb. von Seckendorff-Pfaff], Witwe des gen. Melchior Adelmann, auf der anderen Seite wegen der Erfüllung des zwischen Melchior und Sibylle geschlossenen Heiratsvertrages: 1) Pferd, Harnisch und Wehr, die Sibylle haben soll, werden [den Kindern] abgesprochen; Sigmund von Heßberg und Sibylle sind den Vormündern und Kindern gegenüber deswegen nichts schuldig. 2) Siegel und Petschaft, die sich noch in Sibylles Besitz befinden, übergibt sie den Vormündern, damit diese sie zerschlagen. 3) Über die Fahrhabe, die beim Tod Melchiors vorhanden war, ist ein Inventar anzulegen, von dem die Vormünder eine Abschrift erhalten. Die Fahrhabe bleibt im Besitz Sibylles, bis die Kinder von ihr kommen; dann erhalten sie das ihnen gemäß des Heiratsvertrags Zustehende. 4) Sibylle gesteht ein, daß ihre +Schwester Sibylles Tochter [Barbara (#64) oder Sibylla (#68)] einen schwarzen Samt[stoff], einen roten Rock mit einer halben, bestickten Brust, einen gelben Damastrock und drei Perlenschnüre (Perle Pentel) vermacht hat; Sibylle hat das ihrer Tochter zu geben, sobald diese herangewachsen ist. 5) Wegen der Verweisung von 132 1/2 fl haben die Adelmänner ihrer Schwägerin in der markgräflichen Kanzlei eine Verschreibung auszustellen, so daß Sibylle jährlich um den Sonntag Invocavit diese Summe mit Gewissheit erhält, bis [Georg III.] (#42), der Vater der gen. Adelmänner, tot ist. Die Summe ist auf liegende Güter zu verschreiben. Dagegen ist die Urkunde über 252 fl den Vormündern zu übergeben. 6) Die Adelmänner haben den Vormündern und Sibylle alle [liegenden] Güter des +Melchior bis zum kommenden Osterfest einzeln so aufzulisten, daß alle Teile dieses Verzeichnis annehmen. - Die Parteien, deren jede eine Ausf. dieser Urkunde erhält, haben zugesagt, den Spruch zu halten. Siegler: Markgraf [Friedrich V.] von Brandenburg, Vater des A. Ausf. Perg. - 1 Sg., besch. - Rv. Altsignatur(en): No. 97; - No. 8a; - V A 8a