EWG, Verordnung des Rates zur Aufnahme des Mannit und des Sorbit in die Liste der Waren, auf die die Verordnung Nr. 160/66 EWG Anwendung findet sowie der Verordnung des Rates zur Festlegung der Zollspezifikationen für Mannitol und Sorbitol und zur Festsetzung der auf diese anwendbaren festen Teilbeträge sowie der Richtmengen von verarbeiteten Grunderzeugnissen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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