Hans Benntz, Amtmann zu Gussenstadt [Kr. Heidenheim], wegen ungebührlicher Reden, die er gegen Herzog Christoph von Württemberg, gegen den fürstlichen 'Spezialsuperintendenten', den ehrwürdigen und hochgelehrten Herrn Jacob Schmidlin, Doktor und Pfarrer zu Göppingen, und gegen den Prädikanten zu Gussenstadt geübt hatte, zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten auch in Ansehung seines Alters und langen Dienstes auf künftige Besserung aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, den Herzog Christoph von Württemberg hinfort als seinen rechten Erbschirmherrn anzuerkennen, die Kirchendiener und sonstigen Befehlshaber des Herzogs nicht mehr zu behindern, seine Atzung und andere Kosten selbst zu bezahlen, sich derartiger ungebührlicher Reden gänzlich zu enthalten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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