Abt Franz, Prior und Konvent des Klosters Ettenheimmünster bestimmen, daß die Einkünfte der Pfarrkirche zu Münchweier, soweit sie nicht zur Deckung der dortigen Aufgaben benötigt werden, vom Kloster anderweitig verwendet werden können. Die Gemeinde Münchweier gibt dazu ihre Zustimmung

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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