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Urkunden und Dokumente der Stadt Frankfurt (Oder) (Bestand)
Stadtarchiv Frankfurt (Oder) (Archivtektonik) >> Stadtregierung, -verwaltung und -parlament >> Stadtverwaltung mit Stadtverordnetenversammlung
Bestandsbeschreibung: Tektonikgruppe:
1.1 Stadtverwaltung mit Stadtverordnetenversammlung
Bestandsnummer:
StAFF 1-102
Laufzeit:
ab 1253
Bestandsart:
Dokumente und Amtsbücher
Die Überlieferung der Stadt Frankfurt (Oder) beginnt mit zwei Stadtgründungsurkunden aus dem Jahr 1253. Die lateinische Urkunde vom 14. Juli soll direkt nach einer deutschen Urkunde vom 12. Juli ausgestellt worden sein. Beide Urkunden behandeln verschiedene Bereiche des Stadtrechts. Dass zwei unterschiedliche Stadtrechtsverleihungen so kurz hintereinander binnen dreier Tage ausgestellt wurden, erscheint sehr ungewöhnlich. Einige Historiker haben die Echtheit dieser Urkunden daher bezweifelt, doch der Professor Paul van Nießen hatte hierfür eine plausible Erklärung. Beide Urkunden richteten sich an zwei unterschiedliche Adressaten. Die eine Urkunde sei für den Frankfurter Schultheiß Gottfried von Hertzberg und die andere für die Frankfurter Stadtgemeinde bestimmt gewesen. Der Historiker und Archivar im Preußischen Geheimen Staatsarchiv, Prof. Dr. Hermann Krabbo, bezweifelte diese These. Die lateinische Urkunde wäre eine Überarbeitung der deutschen und daher erst später als Fälschung entstanden. Der Mediävist Krabbo bearbeitete im Preußischen Geheimen Staatsarchiv den Urkundenbestand. Er geht davon aus, dass der Frankfurter Stadtschreiber Konrad eine gefälschte Urkunde dem Markgrafen Hermann vorgelegt habe, der sie als Transsumpt in der Urkunde vom 2. August 1307 bestätigte. Nießen hält dagegen, beide Urkunden seien 1253 in Spandau nacheinander als "actum" und "datum" ausgehandelt worden. Der gleichen Meinung war auch Dr. Reinhold Agahd. Agahd und Nießen stellten beide Urkunden in den räumlichen Kontext der sogenannten mittelalterlichen Ostkolonisation und betonten, dass die Gegend von fränkischen Siedlern bewohnt war, der Name Frankfurt also nicht eine bloße Übertragung vom Main wäre, sondern sich hier tatsächlich eine Furt der Franken im Odertal befunden habe. Dass die deutsche Urkunde nicht im niederdeutschen, wie sonst in der Mark Brandenburg üblich, sondern in fränkischem Hochdeutsch verfasst worden sei, könne ein weiterer Beleg hierfür sein 1).
Weder die deutsche noch die lateinische Urkunde sind im Original erhalten. Die deutsche Urkunde vom 12. Juli 1253 ist lediglich als Abschrift um das Jahr 1420 im Kurmärkischen Lehnskopialbuch im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz überliefert 2). Die lateinische Urkunde vom 14. Juli 1253 soll im 18. Jahrhundert der preußische Kabinettsminister Graf Ewald Friedrich von Hertzberg, als Nachfahre des Frankfurter Schultheißen Gottfried von Hertzberg, vom Frankfurter Magistrat ausgeliehen haben. Die Urkunde gilt seitdem als verschollen 3). Auch das Original der Bestätigungsurkunde vom 2. August 1307, mit dem Transsumpt der Urkunde vom 14. Juli 1253, gilt als Verlust des Zweiten Weltkriegs.
Beide sogenannte Stiftungskurkunden sind durch Adolph Friedrich Riedel im Codex Diplomaticus Brandenburgensis (CDB) im 19. Jahrhunderts ediert worden 4). Schon zu dieser Zeit waren die Urkunden "seit Jahrhunderten" verschollen. Riedel musste auf ältere Abschriften zurückgreifen, darunter auf das Kopialbuch des städtischen Registrators Johann Bernhard Lehmann aus dem Jahr 1763, das nach ihm der Historiker Siegmund Wilhelm Wohlbrück nutzte und von ihm aus dem Stadtarchiv entwendet worden war. Der Foliant gelangte erst 2019 in das Stadtarchiv zurück 5). Doch auch bei dieser Abschrift von Lehmann handelt es sich lediglich um die Abschrift der Bestätigungsurkunde mit dem Transsumpt aus dem Jahr 1307 6).
Eine weitere Urkunde, die im Zusammenhang mit der Stadtrechtsverleihung entstand, hatte Riedel im Stadtarchiv eingesehen und ebenfalls ediert. In dieser Urkunde hatte die Stadt Berlin die Verleihung derselben Stadtrechte an die Stadt Frankfurt bestätigt. Sie ist jedoch ohne Datum ausgestellt worden. Riedel hatte sie auf das Jahr 1253 datiert, diese Datierung jedoch mit einem Fragezeichen gekennzeichnet. Diese Urkunde gilt seit 1945 ebenfalls als verschollen. Anlässlich des 50jährigen Jubiläums des Historischen Vereins schenkte der Verein für die Geschichte Berlins den Frankfurter Historikern 1910 ein Faksimile des Berliner Exemplars und legte eine Beschreibung des Inhalts bei mit dem Hinweis, dass eine Datierung auf das Jahr 1253 nicht zutreffen könne, da die darin beschriebenen Rechte zu dieser Zeit in Berlin noch nicht existierten. Es sei von einer Datierung zwischen 1272 und 1280 auszugehen 7).
Die Historische Kommission zu Berlin erklärte die Frankfurter Stadtgründungsurkunden zu den "100 Schlüsselquellen zur Geschichte von Berlin, Brandenburg und Preußen". Der Landeshistoriker Prof. Dr. Winfried Schich hatte beide Urkunden ediert und ausgewertet 8).
Die Stadtrechtsverleihungsurkunden aus dem Jahr 1253 beinhalten u. a. das Zoll- und Niederlagsrecht. Mit diesem Recht waren Handeltreibende verpflichtet, ihre Güter in der Stadt zum Verkauf anzubieten und zu verzollen. Der Wohlstand der Stadt im Mittelalter gründete sich auf diese Privilegien. Die Stadt wurde zum Finanzier der brandenburgischen Landesherren und geriet in das Blickfeld der Lebuser Bischöfe, die vergeblich versuchten, Frankfurt einzuverleiben und zur Kathedralstadt zu machen. Wegen der Straßen- und Schifffahrtsrechte geriet die Stadt in Konflikt mit anderen Städten, u. a. mit der flussaufwärts liegenden Stadt Breslau. Als im 16. Jahrhundert der Bau des Oder-Spree-Kanals begann, der die alten Handelsströme von und nach Schlesien änderte und dadurch die einträgliche Einnahmequelle aus dem Stapelrecht gefährdete, gründete die Stadt eine zweite Niederlage am Kersdorfer See und ließ sich dieses Recht mehrmals vom Landesherrn bestätigen. Flussabwärts verhandelte die Stadt im 14. Jahrhundert mit der Stadt Stettin, die ihrerseits den Zugang zur Ostsee und damit zu den wichtigen Absatzmärkten im Hanseraum kontrollierte. In der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs versiegten die Handelswege auf der Spree, der Havel und der Elbe und Kaufleute aus Italien, Augsburg und Amsterdam mussten auf die Oder ausweichen. Durch die Besetzung der Stadt durch kaiserliche Truppen und die Eroberung durch schwedische Truppen im Jahr 1631 kam der Warenhandel auf der Oder jedoch zum Erliegen und erholte sich davon kaum.
Seit Anbeginn der Stadtwerdung waren die Zünfte und Gilden die wichtigsten Körperschaften in der Stadt. Deren Satzungen und Privilegien werden in weiteren Urkunden festgesetzt. Urkunden zu den kirchlichen und milden Stiftungen, zu den Rechtsverhältnissen der jüdischen Bevölkerung, zur Verwaltung des Finanzvermögens, des Kreditwesens, der Liegenschaften und der Kämmereidörfer sind ebenso im Bestand überliefert, wie die bedeutsamen Urkunden, die Frankfurt zur Messe- und Universitätsstadt machten.
Stadtschreiber und Registratoren haben zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert für den Magistrat und die Bevölkerung bedeutende Urkunden in Amtsbüchern abgeschrieben. Die sogenannten Stadtbücher enthalten die wichtigsten Rechtsquellen der Stadt. Insgesamt sind es 20 Urkundenkopiare. Das erste, reich illustrierte Stadtbuch, stammt aus dem Jahr 1425. Das zweite Stadtbuch fertigte Nicolaus Teymler im Jahr 1516 an. In Teymlers Kopialbuch sind Urkunden u. a. zur Verfassung und Organisation des Rates, der Zünfte und Gilden sowie zu den Vermögensverhältnissen der Stadt überliefert. Im dritten Stadtbuch hatte Sigismund Oswald von 1571 bis 1574 im Auftrag des Stadtschreibers Jacobus Stajus anhand der Jahresrechnungen historische Ereignisse notiert und im Jahr 1584 als Amtsbuch gebunden. Der städtische Registrator Johann Bernhard Lehmann fertigte im Jahr 1763 zwei Urkundenkopiare an, davon enthält der erste Band Urkunden zu den Niederlags-, Messe-, Markt-, Schifffahrts- und Straßenrechten. Der zweite Band enthält Urkunden zu den Kämmereidörfern und dokumentiert die Rolle der Stadt als Gutsherrin. Die übrigen Urkundenkopiare enthalten Rezesse, Vergleiche und Verordnungen, insbesondere hinsichtlich der Rechte und Pflichten zwischen Stadt und Universität. Weitere vier Bände sind vom Frankfurter Inspektor Martin Heinsius und seinen Nachfolgern im 17. Jahrhundert angefertigt worden. In den sogenannten "Annales" oder "Jahrbücher" sind u. a. Urkunden, Visitationsberichte und Korrespondenzen mit besonderer historischer Relevanz, teils abschriftlich und teils urschriftlich, überliefert. Insbesondere für die ländlichen Pfarrämter und Dorfgemeinden im Frankfurter Umland stellen diese Amtsbücher oft die einzige Überlieferung dar.
Stadtarchivar Dr. Adolf Gurnik regestierte die Urkunden des Stadtarchivs und publizierte das Regestenwerk im Jahr 1895 9). Durch Gurniks Verzeichnung lässt sich nachvollziehen, welche Urkunden im Zweiten Weltkrieg vernichtet oder verschollen sind. Von den damals 633 vorhandenen Urkunden zwischen dem 13. und 18. Jahrhundert hat sich der Urkundenbestand um 468 Stück reduziert. Stadtarchivarin Elfriede Schirrmacher konnte in den Stadtbüchern und Urkundenkopiaren sowie als Abdruck in den Frankfurter Zeitungen einen Teil der verlorenen Urkunden sowie weitere abschriftlich überlieferte Urkunden ausfindig machen. Nicht im Original überlieferte Urkunden sind von ihr aus den Amtsbüchern als Ersatzüberlieferung in den Urkundenbestand in Form einer Einzelblattverzeichnung aufgenommen worden. Durch Kriegseinwirkungen sind auch die mittelalterlichen Stadtsiegel verloren gegangen. Das älteste überlieferte Stadtsiegel datiert nun in das Jahr 1510. Vom Staatsarchiv Potsdam sind im Zuge von Bestandsabgrenzungen 22 Urkunden an das Stadtarchiv Frankfurt (Oder) abgegeben worden.
Obwohl im 19. Jahrhundert das Urkundenzeitalter durch das Aktenzeitalter abgelöst worden war, führte der Magistrat weiterhin ein sogenanntes Dokumentenbuch. Es wurde im Jahr 1860 begonnen und war bis zum Jahr 1945 geführt worden. Über 1.600 Vertragswerke mit rechtssetzenden oder rechtsbestätigenden Dokumenten sind ab dem 18. Jahrhundert hier vermerkt und durch das Dokumentenbuch verwaltet worden. Der Bestand ist im Jahr 1953 in das Stadtarchiv überführt worden. Die übernommenen Vertragsunterlagen betreffen die Verwaltung des Kämmereivermögens sowie des Vermögens in der Kirchenkasse, der Armenkasse, der Holzarmenkasse, der Forstkasse oder der Schulkassen. Im Bestand befinden sich die Verträge zu den Verpachtungen, Veräußerungen und Instandhaltungen der städtischen Liegenschaften und Betriebe in der Stadt und den Dörfern. Ferner sind hier die Rechte und Pflichten der Stadtbürger und Dorfbewohner, bzw. deren Ablösungen in Folge der Separierungen und Gemeinheitsteilungen, sowie die Verträge mit Unternehmen der Daseinsvorsorge, wie bspw. zum Betrieb der Gasbeleuchtung, der Wasserversorgung, der Stromversorgung oder der Straßenbahn, überliefert. Die Verträge zur Ansiedlung der Reichsbahndirektion Osten oder die Verträge mit der Holzmann AG zum Bau der Oderbrücke sind ebenfalls im Bestand überliefert. Viele im Dokumentenbuch registrierten Verträge fehlen, so dass davon auszugehen ist, dass diese als unwirksam erledigten Rechtsdokumente durch die dokumentenbuchführende Stelle kassiert worden sind.
Mit der städtischen Aktenordnung ab dem Jahr 1990 war im Stadtarchiv eine zentrale Urkundensammelstelle eingerichtet worden. Dort wurde ein sogenanntes Urkundenbuch geführt. Gemäß Aktenordnung waren die Originalurkunden ins Stadtarchiv zu überführen und in den Akten beglaubigte Abschriften zurückzulassen. Schon um die Jahrtausendwende beklagte Stadtarchivar Ralf-Rüdiger Targiel, dass kaum Urkunden in das Stadtarchiv überführt würden. Lediglich 40 Urkunden mit der Laufzeit 1967 bis 2016 sind übernommen worden. Sie betreffen die Zusammenarbeit von Stadt und Kirche, die auswärtigen Beziehungen, insbesondere zu den Partnerstädten, sowie die Zusammenarbeit mit der Stadt Slubice.
Seit dem Jahr 2011 wird im Rahmen der städtischen Vermögensverwaltung das elektronische Vertragsregister "ARCHIKART" genutzt. Mit der Dienstanweisung "Allgemeine Inventurrichtlinie", die zum 01.01.2021 in Kraft trat, sind in Archikart folgende Metadaten zu erfassen: Vertragstyp, Aktenzeichen, Verantwortlicher, Benennung der Risikoklassen, Vertragsbeginn, Vertragsdauer oder Vertragsende, Kündigungsfrist, verwaltendes Amt oder verwaltender Bereich, Kostenstelle, Vertragspartner und Vertragsvolumen (jahresbezogen). Eine digitale Kopie des Dokuments ist dem Fachverfahren hinzuzufügen, während das Original im Registraturgut der aktenführenden Organisationseinheit der Stadtverwaltung verbleibt. Damit hat das elektronische Fachverfahren Archikart die Funktion der Urkundensammelstelle abgelöst. Seit der Novellierung der Aktenordnung, die zum 01.01.2022 in Kraft trat, gelangen Urkunden und Verträge über die gesetzliche Aufbewahrungs- und Anbietungspflicht in das Stadtarchiv und werden in den Bestand eingearbeitet.
Justizkommissar Heinrich Karl Ludwig Bardeleben begann in den 1820er Jahren das auf dem Dachboden des Rathauses vernachlässigte Archivgut zu ordnen und zu verzeichnen. Aus historischem Interesse entnahm er einzelne Schriftstücke, die er als besonders wertvoll einstufte, bzw. lose Schriftstücke, die er keinem Vorgang zuordnen konnte, und bearbeitete sie ähnlich den Urkunden. Im Bestand befinden sich daher zahlreiche Dokumente, die aktenkundlich als Aktenschriftstücke und nicht als Urkunden zu klassifizieren sind. Auch in den Amtsbüchern von Martin Heinsius ab dem 17. Jahrhundert sind urschriftliche Dokumente eingebunden, die im Zuge seiner Korrespondenz entstanden und daher nicht als Urkunden zu klassifizieren sind. Ähnliches gilt für einige der Vertragsunterlagen aus dem 19. bis zum 21. Jahrhundert, die in der Regel aus einer Aktenführung entnommen worden sind. In den ältesten Stadtbüchern sind bisweilen nur einzelne Verfassungsartikel und Notizen eingetragen worden, auch sie lassen sich nicht als Urkunden klassifizieren.
Die Erschließung ist in den Jahren 2020 bis 2024 von Dr. Denny Becker überarbeitet worden. Bardelebens, Gurniks und Schirrmachers Kurzregesten sind gemäß dem heutigen Sprachgebrauch umformuliert oder neu gebildet, sowie um fehlende Tagesdaten und notwendige Enthält-Vermerke ergänzt worden. Die von Schirrmacher als Ersatz der Kriegsverluste verzeichneten Amtsbucheinträge, sind mit Verweis auf die Fundstellen im Signaturfeld bzw. im Verweisfeld als solche kenntlich gemacht worden und die zahlreichen Dublettendatensätze, die aufgrund des Kreuzkatalogs Schirrmachers entstanden sind, gelöscht worden. Fehlende Amtsbucheinträge sind neu verzeichnet worden.
Im Jahr 2021 sind die Urkunden mit den zugehörigen Stadtbüchern, Urkundenkopiaren und Regestenwerken des 15. bis 18. Jahrhunderts, die Vertragsunterlagen mit dem zugehörigen Dokumentenbuch des Magistrats aus dem 19. Jahrhundert sowie die Urkundensammelstelle mit dem Urkundenbuch der Stadtverwaltung aus dem 20. und 21. Jahrhundert zu einem neuen Bestand zusammengeführt worden. Der Bestandsname wurde mit Bezug auf das Urkundenbuch und das Dokumentenbuch abstrakt gebildet. Während der Bearbeitung des Magistratsbestandes im Jahr 2024 sind weitere lose Schriftstücke, die als Schlüsseldokumente oder als Vertragswerke zu klassifizieren sind, insbesondere die Kommissions- und Landtagsrezesse, die verfassungsgebende Wirkung besaßen, in den Urkundenbestand überführt und teilweise neu verzeichnet worden.
Im Jahr 2018 sind die Urkunden und im Jahr 2019 die Amtsbücher aus der Vormoderne mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie des brandenburgischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit archivischer Schutzverpackung versehen worden. Im Jahr 2022 sind auch die Urkunden und Dokumente vom 19. bis 21. Jahrhundert neu verpackt worden. Im Zuge der konservatorischen Bearbeitung wurden die Archivalien neu signiert. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bewilligte im Rahmen der Initiative "Neustart Kultur" im Jahr 2021 die Digitalisierung des Bestandes. Im Jahr 2024 sind von Marina Kindler die aus dem Magistratsbestand überführten Dokumente nachträglich digitalisiert worden.
Frankfurt (Oder), im Juni 2024
Dr. Denny Becker
(Wissenschaftlicher Archivar)
1) Paul van Nießen: Die lateinische Urkunde über die "Gründung" von Frankfurt a. O. vom Jahre 1253, in: Oderzeitung 30.01.1921, 26.02.1921, 06.03.1921, 26.03.1921, 02.07.1922 sowie Dr. Reinhold Agahd: Die Entstehung von Frankfurt unter Berücksichtigung der ostdeutschen Kolonisation im Mittelalter in: Deutscher Volksbote vom 24.04.1923, StAFF Bibl. IV:171 Bd. 1, S. 1-7 (Auszug); Gustav Abb: Nachruf auf Hermann Krabbo, in: Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 41 (1928), S. 393.
2) GStA PK, I. HA Rep. 78 Lehnskanzlei Nr. 2, Bl. 144-145r.
3) StAFF 1-102 UA 128: Schreiben des Kammerrats Dickmann an Oberbürgermeister Hofrat Ungnad mit dem Verlangen einer Abschrift aus der Fundationsurkunde des Jahres 1253, die offensichtlich vom Magistrat dem preußischen Kabinettsminister Ewald Friedrich von Hertzberg überlassen wurde, Frankfurt (Oder) 13. Juni 1774; Hausen, Carl Renatus: Geschichte der Universität und Stadt Frankfurt an der Oder, Frankfurt (Oder) 1800, S. 159.
4) Edition der Urkunden vom 12. und 14. Juli 1253 von Adolph Friedrich Riedel, in: Codex diplomaticus Brandenburgensis, 1. Hauptteil, Bd. 23, Berlin 1862, S. 1-4.
5) Der letzte Nutzer des verschollenen Kopiars muss der hochbetagte Kriegsrat und Landeshistoriker Siegmund Wilhelm Wohlbrück gewesen sein. Für seine Forschung verwendete er Archivalien im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, im Staatsarchiv Breslau und im Stadtarchiv Frankfurt (Oder). Wohlbrück wurde verdächtigt, im Geheimen Staatsarchiv Siegel entwendet zu haben, um sie seiner eigenen Sammlung einzuverleiben. Offenbar ereilte das Kopiar dasselbe Schicksal, denn Wohlbrück veräußerte ein Jahr vor seinem Tod 1834 seine Sammlungen. Die Preußische Königliche Bibliothek erwarb das Lehmannsche Kopiar und arbeitete es als Foliant 603 in den Bestand der "Manuscripta Borussica" ein. Bis 1974 verblieb es in der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin, dann wurde es an das Staatsarchiv Potsdam, dem heutigen Brandenburgischen Landeshauptarchiv, übergeben. Im Jahr 2019 kehrte der Foliant in das Stadtarchiv zurück, vgl. Denny Becker: Von unschätzbaren Wert. Nach fast 200 Jahren ist eine umfangreiche Urkundenabschrift nach Frankfurt (Oder) zurückgekehrt. Sie enthält eine Vielzahl bedeutender Dokumente aus der Stadtgeschichte, in: Märkische Oderzeitung, Nr. 125 (30.05.2020), S. 19.
6) StAFF 1-102 Fol. 200 Bl. 1-4: Urkundenkopiar des städtischen Registrators Johann Bernhard Lehmann aus dem Jahr 1763 mit einer Abschrift der Urkunde vom 14. Juli 1253 als Transsumpt in der Urkunde vom 2. August 1307.
7) StAFF 1-102 UD 1: Faksimile einer Urkunde der Stadt Berlin "Die Stadt Berlin theilt der Stadt Frankfurt, ihrer Stiftungsurkunde zufolge, Brandenburgisches Recht mit, wie dasselbe auf sie übertragen ist (1253?)", Regest von Riedel. Die Urkunde soll zwischen 1272 und 1280 ein, so die Einschätzung des Vereins für die Geschichte Berlins, Ausfertigung der Urkunde seit 1945 vermisst.
8) Winfried Schich, Das Privileg Markgraf Johanns I. von Brandenburg für Frankfurt (Oder) von 1253, in: 100 Schlüsselquellen zur Geschichte von Berlin, Brandenburg und Preußen, URL: https://www.hiko-berlin.de/Frankfurt-Oder-1253 [abgerufen am: 02.12.2023].
9) Adolf Gurnik: Das Stadtarchiv Frankfurt a. O. und seine ältesten Urkunden, Frankfurt an der Oder, 1895.
Literatur: - Adolph Friedrich Riedel: Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, 1. Hauptteil, Bd. 23, Berlin 1862
- Adolf Gurnik: Das Stadtarchiv Frankfurt a. O. und seine ältesten Urkunden, Frankfurt an der Oder 1895
- Elfriede Schirrmacher: Das Stadtarchiv Frankfurter (Oder) und seine Bestände, Frankfurt (Oder) 1972
Zitierweise: Bestandsnummer zzgl. Archivaliensignatur, bspw.: StAFF 1-102 UA 1
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.