Rechtfertigung der Güter. Besteht aus einer Teilabschrift des 18. J. von Nr. 564 bis Balmertshofen. Bl. 1-33, einem zeitgenössischen eintrag von 1681 (Humlangen. Bl. 102 - 104) und der Abschrift eines Extraktes aus einem Saalbuch von 1789/95 (Wibingen. Bl. 377. 381-84, 404). Meist sind die Besitzerfolgen zugefügt, vereinzelt bis 1819.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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