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Klage des Klosters Rengerinck, vertreten durch die Äbtissin Margarete von der Ruhr ./. Melchior von der Wick, früher Beisitzer am Kammergericht. Der Beklagte hat zwei Töchter als Nonnen im klagenden Kloster untergebracht, zahlt aber die versprochene Summe nicht. Er hatte Streitigkeiten mit seinem Bruder Konrad von der Wick, die durch Vergleich erledigt sind. Hierbei sind Gelder für ihn beim Rat hinterlegt. Das Kloster will sich (wie andere Gläubiger) aus diesen Geldern befriedigen.

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Stadtarchiv Münster
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