1566 Feb. [4] (Mo nach Lichtmeß¹) Georg Reinhard von Woellwarth zu Heubach und Hohenroden beurkundet: Sein Bruder Sebastian von Woellwarth hatte seine Ehefrau Anna von Woellwarth geb. von Hürnheim wegen ihres Heiratsguts, Heimsteuer, Widerlegung und Morgengabe auf die Lehengüter zu Killingen angewiesen. Nach dem Tod Sebastians hat der A. seiner Schwägerin den Willebrief des Herrn Otto, Kardinalbischof von Albano (Alban) und Augsburg, Propst zu Ellwangen, und den Verweisungsbrief übergeben. Er trifft nun mit Rudolf von Hürnheim zu Jettenhofen, Hofmeister zu Eichstätt, dem Vater seiner Schwägerin, eine Vereinbarung über folgende Punkte: 1) Ab 1567 Lieferung von jährlich 215 fl Zins für Heiratsgut, Morgengabe und Widerlegung sowie von 20 fl für Behausung und Beholzung auf den 2. Feb. (Lichtmeß) in ein offenes Wirtshaus zu Nördlingen, solange Anna von Woellwarth im Witwenstand lebt. 2) Kündigung dieses Darlehens, falls Anna es benötigt. 3) Kündigungsfrist von 1 Jahr. Sr.: 1) A., 2) Hans Jörg von Horkheim zum Horn, sein Schwager Ausf. Perg. - 2 Sg. abg. - Rv. ¹ In der Urkunde falsch aufgelöst (Mo nach Unnser Lieben Frauwen Lichtmeßtag denn dritten Monnatstag Februari); der 3. Feb. 1566 war ein Sonntag

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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