Kaiser Matthias (voller Titel) bestätigt und erneuert auf Bitte seines kaiserlichen Reichshofrats Maximilian von Stotzingen die ihm vorgelegte und inserierte Judenfreiheit von Kaiser Maximilian II. vom 1. Dezember 1570, die zuletzt Kaiser Rudolf II. bestätigt und erneuert hatte. Allen Kurfürsten, Fürsten, geistlichen und weltlichen, Prälaten, Grafen, Freiherren, Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Landvögten, Vitztumen, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Hofgerichten, Landgerichten, westfälischen Gerichten und allen Richtern, Urteilsprechern, Räten, Bürgern, Gemeinden und allen anderen Untertanen des Ausstellers und Reiches wird befohlen, die Judenfreiheit von Maximilian von Stotzingen unter Androhung der bereits von Kaiser Maximilian II. angekündigten Strafe nicht zu beeinträchtigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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