Johann Eckhardt von Nerenstetten [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Sigmund Baldinger und Samuel Moll sowie der Hofmeister Johann Höpp des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Feldlehen des Spitals in Nerenstetten, das Leuckerlehen genannt wird und das zuvor der verstorbene Balthasar ("Balthas") Herzog bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 2 Imi Roggen und 2 Imi Hafer nach Ulm zu liefern. Ihm und seinen Erben steht das Recht zu, ihr Erbrecht an dem Lehen an geeignete Personen zu veräußern, die auch den Pflegern und dem Hofmeister genehm sind. Kommt es zu einem Besitzerwechsel, dann sollen Vogt und Gericht zu Albeck [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] den Wert des Lehens schätzen. Der neue Besitzer hat dann dem Spital ein Zehntel des Wertes als Handlohn zu entrichten. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt das Lehen an das Spital zurück.