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Die Ritter Gerwig Güsse, Sohn des Gerwig Güsse, Brun Güsse von Staufen ("Stoffen") [Gde. Syrgenstein/Lkr. Dillingen], Heinrich der Alte von Schwenningen [Lkr. Dillingen], Wolf der Alte vom Stein zu Arnegg [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis], Johann vom Stein zu Marchtal [Untermarchtal/Alb-Donau-Kreis], Konrad der Junge von Hürnheim [Gde. Ederheim/Lkr. Donau-Ries] sowie die Ulmer Bürger Krafft am Kornmarkt, Konrad Hundfuß der Alte und Heinrich Besserer verkaufen für sich bzw. als Vormünder des Gerwig Güsse und seines Neffen Hanmann Güsse dem Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] die Zehnten zu Bubesheim ("Bubenshain") [Lkr. Günzburg]. Diese haben die verstorbenen Diepold und Gerwig Güsse ihren Söhnen hinterlassen. Die Käufer haben ihnen dafür 850 Pfund Heller bezahlt. Daher übertragen sie ihnen die Zehnten mit allen ihnen bzw. ihren Mündeln daran zustehenden Rechten und übernehmen die Gewährleistung für den Verkauf. Dafür stellen sie Bürgen. Dem Verkauf stimmen Anna vom Stein, die Witwe des Güssenberg, und ihre Tochter Adla ausdrücklich zu.
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Die Ritter Gerwig Güsse, Sohn des Gerwig Güsse, Brun Güsse von Staufen ("Stoffen") [Gde. Syrgenstein/Lkr. Dillingen], Heinrich der Alte von Schwenningen [Lkr. Dillingen], Wolf der Alte vom Stein zu Arnegg [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis], Johann vom Stein zu Marchtal [Untermarchtal/Alb-Donau-Kreis], Konrad der Junge von Hürnheim [Gde. Ederheim/Lkr. Donau-Ries] sowie die Ulmer Bürger Krafft am Kornmarkt, Konrad Hundfuß der Alte und Heinrich Besserer verkaufen für sich bzw. als Vormünder des Gerwig Güsse und seines Neffen Hanmann Güsse dem Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] die Zehnten zu Bubesheim ("Bubenshain") [Lkr. Günzburg]. Diese haben die verstorbenen Diepold und Gerwig Güsse ihren Söhnen hinterlassen. Die Käufer haben ihnen dafür 850 Pfund Heller bezahlt. Daher übertragen sie ihnen die Zehnten mit allen ihnen bzw. ihren Mündeln daran zustehenden Rechten und übernehmen die Gewährleistung für den Verkauf. Dafür stellen sie Bürgen. Dem Verkauf stimmen Anna vom Stein, die Witwe des Güssenberg, und ihre Tochter Adla ausdrücklich zu.
Die Ritter Gerwig Güsse, Sohn des Gerwig Güsse, Brun Güsse von Staufen ("Stoffen") [Gde. Syrgenstein/Lkr. Dillingen], Heinrich der Alte von Schwenningen [Lkr. Dillingen], Wolf der Alte vom Stein zu Arnegg [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis], Johann vom Stein zu Marchtal [Untermarchtal/Alb-Donau-Kreis], Konrad der Junge von Hürnheim [Gde. Ederheim/Lkr. Donau-Ries] sowie die Ulmer Bürger Krafft am Kornmarkt, Konrad Hundfuß der Alte und Heinrich Besserer verkaufen für sich bzw. als Vormünder des Gerwig Güsse und seines Neffen Hanmann Güsse dem Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] die Zehnten zu Bubesheim ("Bubenshain") [Lkr. Günzburg]. Diese haben die verstorbenen Diepold und Gerwig Güsse ihren Söhnen hinterlassen. Die Käufer haben ihnen dafür 850 Pfund Heller bezahlt. Daher übertragen sie ihnen die Zehnten mit allen ihnen bzw. ihren Mündeln daran zustehenden Rechten und übernehmen die Gewährleistung für den Verkauf. Dafür stellen sie Bürgen. Dem Verkauf stimmen Anna vom Stein, die Witwe des Güssenberg, und ihre Tochter Adla ausdrücklich zu.
A Urk., 0348
3361
A Urk. A Urkunden
A Urkunden
1365 Februar 3.
Archivale
Sprache: Deutsch
Aussteller: Gerwig und Brun Güsse, Heinrich von Schwenningen, Wolf und Johann vom Stein, Konrad von Hürnheim, Krafft am Kornmarkt, Konrad Hundfuß und Heinrich Besserer
Siegler: Gerwig der Güsse (1), Brun der Güsse (2), Heinrich von Schwenningen (3), Wolf vom Stein (4), Johann vom Stein (5), Konrad von Hürnheim (6), Krafft am Kornmarkt (7), Konrad Hundfuß (8), Heinrich Besserer (9), Anna vom Stein (10), Adla Güsse (11), Otto von Herrlingen (12), Wikmann von Griesingen (13), Johann von Werdenau (14), Berthold (15) und Heinrich von Herrlingen (16), Liutprand Strölin (17), Konrad Rot (18), Johann Krafft (19), Ulrich Gossolt (20) und Otto Krafft (21).
Bürgen/Zeugen: Bürgen: Die Ritter Otto von Herrlingen ("Hörningen") [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis], Wikmann von Griesingen ("Gryesingen") [Alb-Donau-Kreis] und Johann von Wernau ("Werdenowe") [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], die Ausleute Berthold von Herrlingen und Heinrich von Herrlingen zu Lauterstein ("Luterstain") [abgegangene Burg bei Lautern Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] sowie die Ulmer Bürger Liutprand Strölin der Alte, Konrad Rot, Johann Krafft, der Sohn des verstorbene Hermann Krafft, Ulrich Gossolt, Sohn des verstorbenen Ulrich Gossolt, und Otto Krafft, Sohn des verstorbenen Otto Krafft
Kanzleivermerke: No. 1 lad. EE (17. Jh.)
(StadtA Ulm, A [7132],, S. 169f.)
Rückvermerke: Inhaltsangaben (14., 15. und 17. Jh.)
Bemerkungen: Regest: Pressel, Heiliggeistspital, S. 47, Nr. 96; UUB, Bd. 2, Teil 2, S. 591f., Nr. 677
Datum: Der geben wart an dem nechsten mentag nach vnser Frowen tag der Lyechtmisse, 1365.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.