Die von dem Freiherrn von Haxthausen zu Böckerhof zur Sprache gebrachte Mangelhaftigkeit der jetzigen Kommunaleinrichtungen in der Provinz Westphalen und die in dieser Hinsicht bis zur Einführung einer allgemeinen Kommunalordnung zu ergreifenden Maßregeln, und dass hinsichtlich der Kirchen- und Schulverbände, ohne vorherige Ministerialgenehmigung, nichts geändert werden soll