Maximilian, Abt des Stifts Corvey, belehnt den Gerichtsschreiber Johan Michael Muess zu Höxter als Substilalen des Corveyer Kapitularen Josephus von Holl als Bevollmächtigten des Gerhardt Pott zu Fredern in der Grafschaft Lippe mit dem Schillings-Erbe daselbst, früher im Lehnsbesitz des Ludwig von Azdervenne, Hermann Tydecken, der Langen zu Fredern und des Jürgen Langen, genannt Kögeler, der es zu Behuf seines Schwiegersohns Gerhardt Potts dem Stift wieder zu Lehen aufgetragen hatte.