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Der Komtur Nikolaus [Müller] von Ebern, der Pfarrer Johannes König von Arnstein und der Konvent der Deutschordenskommende in Münnerstadt bekennen: Ihr Mitbruder Johannes von Frankfurt hat der Pitanz der Kommende mit Erlaubnis der Ordensoberen 20 Goldgulden übergeben. Dafür wurde ein jährlicher Zins von 1 Gulden erworben. Der Zins gefällt von einem Hof zu Seubrigshausen ("Seybrichhausen"), der von der Kommende zu Lehen rührt und den derzeit Georg Kleffel bewirtschaftet. Dieser soll den Zins jedes Jahr am 1. Mai ("uff Walpurgis") bezahlen. Für den Zins soll man in der Kommende jedes Jahr ein Begängnis für Johannes von Frankfurt und seine Eltern halten und damit 1496 beginnen. Dabei soll der Pitanzmeister der Kommende jedem bei dem Begängnis anwesenden Ordensbruder und Priester 12 Pfennige geben. Was dann noch von dem Zins übrig ist, fällt an die Pitanz für Kerzen und andere notwendige Dinge. Kann das Begängnis aus bestimmten Gründen nicht am festgelegten Termin gefeiert werden, dann soll es innerhalb von drei Tagen nachgeholt werden. Geschieht dies nicht, dann kann der Stifter oder wen dieser nach seinem Tod zu seinem Treuhänder bestimmt den Zins solange einziehen und beliebigen Institutionen geben, bis die Kommende das Begängnis wieder ordnungsgemäß hält. Der geben ist 1495 an sant Marx tag des heyligen ewangelisten. Aussteller: Deutschordenskommende Münnerstadt. Empfänger: Johannes von Frankfurt

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Staatsarchiv Würzburg
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