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Vergleich zwischen den Vormündern der hinterlassenen Kinder des + Herman Heerde (= Zerrich von Baek zum Grevinckhove und Margaretha von Baeck, Witwe (Herman) Heerde) und Johan Heerde, dem ältesten Sohn einerseits und den Bevollmächtigten der Gertraudt Weßelingh, Witwe Dr. Tiazon (= Johan Block, Licentiat der Rechte, und Johan Lovenichtt, Bürger der Stadt Münster und Schwiegersohn der Witwe Tiazon) andererseits wegen rückständiger Forderungen Heerdes aus einem Vertrag von 1594 über 250 Rt. Erwähnt: Hobbeling zue Warendorff, Asschebergh zue Bynck. Rottendorff zue Beckum und Schultte zue Havickorst. Geschehen in Henrich Leidebaurs (Ledebur) Domherrenhof, Münster, am Domhof. dabei: 1635 März 2 Bürgermeister und Rat der Stadt Münster lassen Herman zur Möllen, Mitbürger und Alderman, dem Johan Lovenich d. Ä. aufgrund einer von Bernhard Burman cedierten Obligation 100 Rt. schuldig ist, durch den Torwärter Dietherich Otte in die beiden Behausungen des Johan Lovenich am Fischmarkt einsetzen, von denen das eine zwischen Johan Geerkamp und Bernhard Burman und das andere zwischen Lucas Clute und Dr. Stael liegt, Herman zur Möllen wird dabei durch den reitenden Diener Dietherich Vorberg vertreten. Zeugen: Bernhard Werden, Johan zum Brinck und Henrich zur Horst. Pap.Urk., (Pap.-Obl.-)Stadt-Sekret-Siegel von Münster, Unterschrift des Sekretärs und Notars Henrich Hollandt. dabei: (Warendorf) 1643 April 18 Vergleich zwischen Johan Göeckman und Jungfrau Dorothea Margaretha Herde wegen Häuser und Gademe zu Warendorf: Beide Kontrahenten einigen sich darauf, daß Johan Göeckman an Unkosten und Heuer für den z. Z. von Johan Herde bewohnten Gadem 13 Rt. zustehen, die vom Kaufschilling für die von den Geschwistern (Herde) angekauften Gütern, Häusern und Gademen in Warendorf abgezogen werden sollen. Sollte Johan Heerde o. g. Gadem länger als vereinbart bewohnen, sollen weiter 6 Rt. Heuer jährlich gezahlt werden. Pap.Urk., Unterschrift des Notars Bern. Widtholtz, der Dorothea Margaretha Herde und des Joannes Göeckman. dazu: 1 weiterer Beleg in gleicher Sache vom 1643 April 23 Erwähnt: Christian Funcke, seine Tochter Clara Funcke, und Gerhardt Menßche(n). dabei: 1658 Februar 24 Joannes Göeckman (uti Curator Minorennium proleum Herden) bevollmächtig Engelbert Christoff Cloet und Wilhelm Nierelboem(?), von Burchard (Burgett) Angelkotten wegen des Erbes beisten gnt. "die rechnungh auff zu nemmen". Pap.Urk., Unterschrift des Joannes Göeckman. dabei: 1658 Juni 7 Johan Heßlingk, Dr. der Rechte und Richter in der Stadt Warendorf und zum Sassenberg, bekennt, daß er, nachdem das münster. Hofgericht in Sachen Johan Vorschepoel, Bäckeramtsgildemeister zu Münster, gegen die Erben Heerde einen Immissionsbescheid erlassen hat, den Gerichtsdiener Herman Hengelman damit beauftragte, die Immission durchzuführen, und dieser daraufhin auch Wilbrandt Hillmer als Beauftragten des vorerwähnten Vorschepoel in die Häuser, Hof und zugehörige Gademe und Wohnungen der Erben Heerde in Warendorf in der Nähe von Junker Bocks Haus hinter dem alten Kirchhof eingesetzt hat. Pap.Urk., (Pap.-Obl.-) Gerichtsamtssiegel des o.g. Richters, Unterschrift des Notars Hen. Consbruch. dabei: 1658 August 30 Vor dem Notar Joannes Trawen bekennt Henrich Forckenbeck, Dr. der Rechte, Münster, am alten Steinweg nächst dem Kramerhaus, daß er Joannes Goeckeman eine Forderung an Johan Lövenigt und dessen Sohn für 430 Rt. überschreibt. Erwähnt: Johan Vorßchepoell, Bäckergildemeister, Dr.jur. Hermann Schmits, + Herman Heerde (Besitz in Warendorf bei Junker Baack zum Grevinghoff), Notar Caspar Osnabrück (1635), Witwe Warwick am Fischmarkt , Zeugen: M. Joh. Lohman und M. Paulus Schaw, Goldschmied (1635). Zeugen: Henrich Wilcken, Glasmacher, und Herman Buckstrupff, Kleinschnitzler, beide Bürger der Stadt Münster. Pap.Urk., Unterschrift des o.g. Notars.
5 Urkunden
Archivale
Bürgen/Zeugen: Zeugen:
Christophorus Clute, Dr. der Rechte, und Henrich Huge, Prokurator des fürstl. münster. Offizialatsgerichts.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.