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Die Brüder Philipp Konrad [II.] und Philipp Albrecht (Albert) von Liebenstein haben auf einer Zusammenkunft in Liebenstein am 26. August [o. J.] unter Vermittlung des Direktors des Ritterkantons Kocher, Freiherrn Johann von Hohenfeld zu Mühlhausen an der Enz, mit der Witwe Maria Elisabeth von Liebenstein geborene von Andlau, deren Tochter Maria Elisabeth und ihrem Beistand Johann Ludwig von Sperberseck zu Talheim, württembergischem Obervogt zu Lauffen, folgenden Vergleich geschlossen: Der Bruder der beiden Aussteller, Philipp Reinhard von Liebenstein, hatte nach seinem Tod am 11. März 1666 die Witwe Maria Elisabeth, seine Tochter Maria Elisabeth und seinen Sohn Johann Maximilian, welcher "gleich bald hernach" [dem Vater] starb, hinterlassen. Der Beistand reklamierte für die Tochter unter Berufung auf den Heiratsbrief ein Drittel "von allem Liebenst[einischen] aigenthumb". Dem widersprachen die beiden Brüder unter Berufung u. a. auf die Erbverträge der Familie, insbesondere den darin festgesetzten Ausschluß weiblicher Erbfolge; die Tochter habe nur Anspruch "auf den ledigen Anfall gegen erstattung gebührlichen heyrathguethß unnd abfertigung in favorem familiae", hier also den siebten Teil vom väterlichen Erbe. Der Vergleich sieht vor, dass Philipp Konrad [II.] und Philipp Albrecht das Erbe ihres Bruders Philipp Reinhard antreten. Die Tochter erhält zur Abfindung ihrer Ansprüche 5000 fl "gueter dießer landtswehrung". Die Zahlungsmodalitäten sehen v. a. eine jährliche Verzinsung von fünf Prozent bis zur Ablösung vor, zahlbar ohne Abzüge an die Witwe aus den Geld- und Naturalgefällen zu Bönnigheim; zur Sicherheit für die Hauptsumme setzen die Aussteller den halben Frucht- und Weinzehnten in Kaltenwesten [seit 1884 Neckarwestheim], aus dem sich die Vormünder der Tochter bei säumiger Zinszahlung oder Ablösung schadlos halten dürfen [vgl. U 126]. Siegelankündigung [der Brüder Philipp Konrad II. und Philipp Albrecht von Liebenstein].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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