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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz beurkundet, dass er Ritter Wolf Kämmerer von Dalberg als Erbe des verstorbenen Diether Kämmerer von der auferl...
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Rep. C schubl. 10. Fasc. C nr. 3 (5) J.b[?] 1877/16.
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1461-1480
1464 Dezember 1, Heidelberg
Ausfertigung in deutscher Sprache, Pergament (19 x 32,7 cm), Siegel verloren
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heydelberg off samstag nach sand Endrestag anno domini millesimo quadringentesimo sexuagesimo quarto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz beurkundet, dass er Ritter Wolf Kämmerer von Dalberg als Erbe des verstorbenen Diether Kämmerer von der auferlegten Verpflichtung zur Verlegung von Gütern in der Gemarkung Herrnsheim (Herßheym) im Wert von 500 Gulden, um diese als Mannlehen der Pfalzgrafschaft zu empfangen, freigesprochen habe, nachdem er ihm eine Schuld von 1000 Gulden durch die Rückgabe eines Schuldbriefs zur Hälfte erlassen hatte.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) Quittung vber 500 florin so vff etlichen guetern zu hernßheim in denselben gemarckhen gelegen, gestanden vnd pfaltzgraff friederichen churfürst durch herr wolffen kemmerern von dalberg rittern in anno 1464. abgelegt worden. (2) Reposit. C schublad 10 fascie. C No. 3 (3) Nro 2 (5) Der brieff sagt vber funffhundert gulden wert guts zu hernßheim (4) Ein pfaltzgraffensch briefe quittantz von vc gulden wert gute zu herlißheim
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Heidelberg (Heydelberg) (Baden-Württemberg) (2) Worms-Hernsheim (Herßheym) (Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Friedrich I. der Siegreiche, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) Kämmerer von Dalberg, Wolff, Ritter (3) † Kämmerer von Dalberg, Diether
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.