Graff. Alwig von Sulz, Landgraf im Klettgau, des heiligen römischen Reiches Hofrichter zu Rottweil, bekundet, daß Hans Heinrich von Neuneck zu Glatt durch Gerichtsurteil Hans Wilhelm von Knöringen in die Acht des Hofes zu Rottweil hat erklären und diese heute hat verschreiben lassen. Der Aussteller erklärt ihn für geächtet

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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