1746 Mai 3 Wien Kaiser Franz I. bestätigt Testament und Primogeniturregelung des Fürsten Philipp Ernst zu Hohenlohe-Schillingsfürst von 1741 Januar 10 zugunsten des zweitgeborenen Grafen Karl Albrecht unter Ausschließung des erstgeborenen regierungsunfähigen Grafen Philipp Ernst, der auf eine Apanage oder die Nutzung des Amts Adolzfurt sowie die böhmischen und würzburgischen Lehen der Herrschaft Wilhermsdorf verwiesen wird. Mit Reversen der beiden Grafen (1741, 1743) und einem Vertrag zwischen Karl Albrecht und Philipp Ernst (1743) mit weiteren Verfügungen zugunsten Philipp Ernsts und seiner Gemahlin und Zustimmung der Agnaten Hohenlohe-Bartenstein und Hohenlohe-Pfedelbach (1744). SA: der A. Ausf.; Perg. libell in rotem Samteinband. 1 Sg.; abg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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