Hermann gen. Kotzel (Koczyl) verkauft mit Zustimmung seiner Schwester Gertrud und seines Bruders Heinrich dem Dechanten und dem Kapitel von St. Bonifatius in Großburschla (Grozsin Borsla) zwei Hufen, die er von seinem Vater geerbt hatte, für 60 Mark, die Mark gerechnet für vier Pfund Heller wie zu Eschwege (Esschenwege) üblich, und bestätigt den Empfang des Geldes. Die Hufen gehen vom Stiftskapitel als Erbherren (erbehern) zu Lehen und liegen in der Feldmark (in dem felde und in der feltmargke) von Altenburschla (Alden Borsla). Hermann hat den Verkauf auch vor dem Heimbürgen (hemburgen) öffentlich gemacht (bewyzet von ackern tzu ackern unde {ge}antwortet vor deme hemborgen czu Alden Borsla daz wole wizentlich est vele fromme luten). Der Verkäufer behält sich, seinen Geschwistern und seinem Vetter Bertold Kotzel (Koczel) den Rückkauf binnen drei Jahren vor. Möglich ist auch ein Rückkauf für 30 Mark. Im letztgenannten Fall soll das Kapitel eine Rente (gulde) im Wert von drei Mark aus den zwei Hufen und von den eineinhalb Hufen, die Gertrud in der Feldmark von Altenburschla besitzt, erhalten. Zahltage sind Walpurgis und Michaelis. Im Falle des Zahlungsverzuges bei der Rente von über vier Wochen haben Dechant und Kapitel das Recht, dadurch bei Juden oder Christen entstandene Schäden auf die Wiederkaufssumme zu schlagen. Siegel des Ausstellers (auch Mitbesieglung für seine Geschwister), seines Vetters Bertolt und seines Verwandten (omen) Hermann Schilling angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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