Papst Johannes XXII. gewährt der Priorin und dem Konvent des Klosters Buchhorn seinen Schutz. Dieser Schutz erstreckt sich auf Personen, Gebäude, Ländereien und alle anderen Güter, die das Kloster erworben hat oder künftig erwerben wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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