Eberhart von Eppstein, Herr zu Königstein, stiftet dem Karmeliterkloster Unserer lieben Frauen zu Mainz 2 fl. jährliche Gült, zahlbar auf Martini von Weingärten in seinem Dorfe Wicker, die freien Untertanen Haynsenhenne, Eckhart, Hainesshenne Jerkel der bender, Gleschin (Clesschin) Wylbach und die Bulnhenssen von ihm haben. Die Summe, die er dem Kloster vor seinem Gericht zu Wycker mit Habe und Mund übertragen hat, soll den die genannten Untertanen jährlich auf ihre Kosten dem Prior oder Schaffner des Klosters einhändigen. Im Säumnisfalle soll der Schultheiß zu Wycker dem Kloster dazu verhelfen. Dafür haben die Brüder jährlich auf Petri Stuhltags (22. Februar) oder 2-3 Tage vor- oder nachher das Anniversar des Stifters Vorabends mit einer Vigilie und Morgens mit einer Seelenmesse zu begehn und dabei im Chor 4 Kerzen zu brennen. In der Fürbitte sind einzuschließen Anna von Nassau, seine Hausfrau, Margrede, Philips und die beiden Enchin, ihre Kinder, ferner beider Eltern und Freunde. Als Bruder und Schwester des Ordens befiehlt er sich und seine Gattin den guten Werken der Brüder. So oft er oder seine Nachkommen dem Kloster 20 fl. Stiften (nach Mainzer oder Frankfurter Währung und jeweiligen Münzstande), soll sie dieses gegen 1 fl., 40 fl. aber gegen 2 fl. Gült zu seinem Gedächtnis anlegen. Von den genannten Weinstücken beziehen auch die Karthäuser bei Mainz und die Benediktiner auf dem Jacobsberge bei Mainz je 1 fl. Jahresgült. Im Falle gerichtlichen Verkaufs der Grundstücke hat das erwerbende Kloster den andern jährlich diesen Betrag auszuzahlen.