Anna Johanna, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg, Ffr. zu Bugmilchling, Wilhermadorff u. Treyß verfügt letztwillig: Beisetzung in der Kirche zu Wilmersdorff ohne Gepränge. Innerhalb eines halben Jahres ist ein Epitaph mit den Wappen Orttenburg und Burgmilchling zu errichten. Beim Begräbnis sind an arme Leute als Almosen 20 Rtlr zu geben, dem Pfarrer für die Leichenpredigt 10 Rtlr., dem Schuldiener und Mesner 6 Rtlr und jedem der Schüler 1/2 Rtlr. Ihr Gemahl Heinrich Herman Frhr. zu Burgmilchling, Wilmersdorff und Treyß soll, da sie ihm ohnehin oft mit ihren Eigenmitteln geholfen, 200 Rtlr erhalten. Er darf nicht mit den Begräbniskosten belastet werden. Ihm stehen zeitlebens die jährlichen Zinsen von den 2000 fl der Buchklinger Kaufsumme zu, desgleichen das Rindvieh zu Wilmersdorff bis auf 2 Kühe. Ihr Patenkind Anna Sibilla, älteste Tochter ihres ältesten Bruders Hr. Geörg Reinhard, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg, erhält das runde Rubin-Kleinod und ein Perlen-Halsband. Wilhelm Ernst von Bobenhausen erhält für seine getreuen Dienste den größten vergoldeten Becher mit Deckel und die halbjährige Gülte von Andreas Weisenhofer zu Kirchfarrnbach, die sie von ihrem Gemahl vor etlichen Jahren kaufte, und den Anteil am Besitz zu Buchkling. Dessen Frau Brigita Catharina von Bobenhausen, geborene von Seckendorff, erhält ein vergoldetes Suppenschüsselchen, ein goldenes Armbändchen oder das Geld dazu, ferner für beide die Trauerkleider. Die Kammermagd Margaretha Justina Schorpin soll 100 fl in bar erhalten, wenn sie im Dienst geblieben ist, und eine gute Kuh, alles Weißzeug ihrer Leibwäsche, und die Alltagskleider, ein Kleid aus schwarzem Lindisch Tuch mit weißen Stegen und Schleier. Noch ausstehende Besoldung ist alsbald zu zahlen. Dem Mägdelein Anna Margaretha Bürin sind für die Aussteuer 50 fl und eine Kuh sowie bei der Heirat ein schlechtes Bett zu geben. Amelay Fr. von Stubenberg, Witwe, soll zum Andenken den ungeschmelzten Diamantring erhalten. Dem Bierbrauer Kilian Niedenstein, wenn er noch im Dienst steht, sind 12 Rtlr. und ein Trauerkleid zu geben; ausstehender Sold ist umgehend zu zahlen. Dem Amtmann allhier, Christoph Pfannenschmid, sind, wenn er noch im Dienst steht, ein Trauerkleid und der vergoldete alltägliche Trinkbecher zu geben. Ihre Brüder Geörg Reinhard und Christian des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg, die bis dato weder die im Heiratsvertrag vorgesehenen noch die ihr und ihrer Schwester nach dem Testament der Mutter als Erbe zustehenden Gelder trotz der Möglichkeit dazu nicht ausgezahlt haben, wird nur der Rest der festgelegten Geldbeträge, die sie ihr bei ihrem Tod noch schulden, erlassen. Universalerbe des gesamten Nachlasses, darunter auch die noch nicht erlegte Morgengabe von 1000 fl und der Rest der 2000 fl schlechten Geldes oder was der von Bobenhausen nicht mit Rechnungen ordentlichen belegen kann, ist ihre Schwester Anna Sophia Fr. von Wolfstein, Ffr. zu Obern-Sulczbürg und Pyrbaum, geborene des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg. Das ältere, 1646 errichtete Testament wird damit kassiert. Testamentsvollstrecker sollen sein Hr. Johann Philip EB. von Meincz, Erzkanzler und Kurfürst des Hl. Römischen Reichs, B. zu Würczburg und H. zu Francken, und Hr. Albrecht MG. zu Brandenburg, Magdeburg, in Preußen, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, in Schlesien zu Großen und Jägerndorff, BG. zu Nürnberg, F. zu Halberstatt und Münden. Änderungen des Testaments bleiben vorbehalten. S: Ausst.: US: Anna Johanna Freyfrau zu Burchmilchling mp. Auf dem Libell als Verschluss: S und US: Anna Johanna Freyfrau zu Burgmilchling, Wilhermsdorff unnd Treyß, geborene des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg. Datum zu Burgmilchling den 24. Octobris 1653, ferner mit gleicher Datierung: Wilhelm Ernst von Bobenhausen genannt Mornolff. M. Reinhard Friedericus Jacobaeus, Pfarrer zu Langenzenn, Senior des Capitels daselbst und Dekanatsverweser. Johannes Pacius, Pfarrer zu Marckerlbach und Linden. Johann Conrad Meder, Pfarrer zu Laubendorff und Kirchfarrnbach. Georg Abend derzeit fürstl. Brandenburgischer Vogt zu Langenzenn. Stephan Junius derzeit fürstl. Brandenburgischer Vogt zu Marckerlbach und Bannrichter des Oberamts Cadoltzburg. Leönhard Golling von Nürnberg. US: Adamus Staden imperialis authoritate notarius publicus ac legalis, civis et reipublicae Norinbergnesis registrator.

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv