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Zivilverteidigung, (Zivile) Notstandsgesetzgebung und -planung, Zivil-militärische Zusammenarbeit ZMZ: Zivil-militärische Zusammenarbeit im Rahmen eines Notstands.- Benutzung von Straßen sowie Lenkung und Regelung des Straßenverkehrs für Verteidigungszwecke.- Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Bundesministern der Verteidigung und für Verkehr

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