Salzamt Artern (Bestand)
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F 45 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 07. Wirtschaft (mit Bergbehörden bis 1990 und Bankwesen) >> 07.01. Bergbau >> 07.01.02. Vorgängerbehörden und nachgeordnete Behörden des Oberbergamts Halle
(1568) 1580 - 1945
Findhilfsmittel: Findbuch von 1954 (online recherchierbar)
Registraturbildner: August, Kurfürst von Sachsen, erwarb am 29. Januar 1580 von Dr. Georg Candler und Heinrich Kramer von Clausbruch zu Leipzig das Salzwerk zu Artern für 40.000 Gulden.
Im Jahre 1723 erhielt der Bergingenieur Johann Gottfried Borlach vom Kurfürsten den Auftrag zur Aufsuchung von Salzquellen in den sächsischen Landen. Nachdem Borlach reichhaltige Sole entdeckte, wurde 1728 die Genehmigung zum Bau eines neuen Salzwerkes erteilt.
Mit deren Errichtung wurde vermutlich auch das Salzamt in Artern eingerichtet, der die Verwaltung der dortigen Saline sowie des dazugehörigen Braunkohlenwerkes bei Voigtstedt oblag, welches seit dem Jahre Jahre 1800 durch die Saline Artern betrieben wurde.
Der auf dem Wiener Kongress ratifizierte preußisch-sächsische Friedens- und Freundschaftsvertrag vom 18. Mai 1815 verpflichtete den König von Sachsen zur Abtretung umfangreicher Gebiete an Preußen.
Die Eingliederung der sächsischen Gebiete in das preußische Staatsgebiet veranlasste Finanzminister von Bülow, die Direktion der Verwaltung der herzoglich-sächsischen Berg-, Hütten- und Salzwerke zu organisieren.
Die Aufsicht über die Salinendirektion zu Artern verblieb zunächst noch unter der Kontrolle der obersten Bergwerksbehörde beim Geheimen Finanzrat von Witzleben.
Mittels allerhöchste Kabinettsordre vom 16. Juni 1816 erhielt das Oberbergamt zu Halle den Namen "Oberbergamt für die Niedersächsisch-Thüringischen Provinzen", dem das Salzamt zu Artern als nachgeordnete Behörde unterstellt wurde.
Mit dem Gesetz auf Übertragung der Verwaltung und Ausbeutung des staatlichen Bergwerksbesitzes an eine Aktiengesellschaft vom 9. Oktober 1923 ging das Salzamt Artern mit der dortigen Saline an die Preußische Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft, Abteilung Salz- und Braunkohlenwerke in Berlin über.
Bestandsinformationen: Der Bestand wurde im Jahre 1954 durch Studenten der Berliner Humboldt-Universität geordnet und verzeichnet.
Im Zuge der Auflösung des Kaliarchivs Sondershausen gelangte der Bestand der Saline Artern (F 45a, vormals Rep. I, C I AR) in das Staatsarchiv Magdeburg. Darunter befanden sich einige Archivalien der Provenienz "Salzamt Artern", die aus dem Bergwerksbetriebsbestand herausgelöst und hier eingearbeitet wurden.
Die Retrokonversion des Findbuches erfolgte im Januar 2016.
Registraturbildner: August, Kurfürst von Sachsen, erwarb am 29. Januar 1580 von Dr. Georg Candler und Heinrich Kramer von Clausbruch zu Leipzig das Salzwerk zu Artern für 40.000 Gulden.
Im Jahre 1723 erhielt der Bergingenieur Johann Gottfried Borlach vom Kurfürsten den Auftrag zur Aufsuchung von Salzquellen in den sächsischen Landen. Nachdem Borlach reichhaltige Sole entdeckte, wurde 1728 die Genehmigung zum Bau eines neuen Salzwerkes erteilt.
Mit deren Errichtung wurde vermutlich auch das Salzamt in Artern eingerichtet, der die Verwaltung der dortigen Saline sowie des dazugehörigen Braunkohlenwerkes bei Voigtstedt oblag, welches seit dem Jahre Jahre 1800 durch die Saline Artern betrieben wurde.
Der auf dem Wiener Kongress ratifizierte preußisch-sächsische Friedens- und Freundschaftsvertrag vom 18. Mai 1815 verpflichtete den König von Sachsen zur Abtretung umfangreicher Gebiete an Preußen.
Die Eingliederung der sächsischen Gebiete in das preußische Staatsgebiet veranlasste Finanzminister von Bülow, die Direktion der Verwaltung der herzoglich-sächsischen Berg-, Hütten- und Salzwerke zu organisieren.
Die Aufsicht über die Salinendirektion zu Artern verblieb zunächst noch unter der Kontrolle der obersten Bergwerksbehörde beim Geheimen Finanzrat von Witzleben.
Mittels allerhöchste Kabinettsordre vom 16. Juni 1816 erhielt das Oberbergamt zu Halle den Namen "Oberbergamt für die Niedersächsisch-Thüringischen Provinzen", dem das Salzamt zu Artern als nachgeordnete Behörde unterstellt wurde.
Mit dem Gesetz auf Übertragung der Verwaltung und Ausbeutung des staatlichen Bergwerksbesitzes an eine Aktiengesellschaft vom 9. Oktober 1923 ging das Salzamt Artern mit der dortigen Saline an die Preußische Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft, Abteilung Salz- und Braunkohlenwerke in Berlin über.
Bestandsinformationen: Der Bestand wurde im Jahre 1954 durch Studenten der Berliner Humboldt-Universität geordnet und verzeichnet.
Im Zuge der Auflösung des Kaliarchivs Sondershausen gelangte der Bestand der Saline Artern (F 45a, vormals Rep. I, C I AR) in das Staatsarchiv Magdeburg. Darunter befanden sich einige Archivalien der Provenienz "Salzamt Artern", die aus dem Bergwerksbetriebsbestand herausgelöst und hier eingearbeitet wurden.
Die Retrokonversion des Findbuches erfolgte im Januar 2016.
Laufmeter: 3.9
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ