Der Ulmer Bürger und Gastwirt Zu den Drei Weißen Schwänen [eventuell abgegangene Wirtschaft Zum Schwanen, Bereich Weinhof 15] Andreas Heilbronner bekennt, dass ihm der Komtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Johann Heinrich Hermann von Kageneck [Straßburg/Frankreich] die Hälfte einer Au der Kommende in Ulm an der Iller, die Alber genannt wird [heute Gemarkung Neu-Ulm], zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören 9,25 Jauchert Wiesen und Baumgarten. Die andere Hälfte der Au befindet sich im Besitz des Ulmer Bürgers Johann Riedmayer. Er verpflichtet sich, die Au in gutem Kulturzustand zu halten und der Kommende davon jedes Jahr 2 Gulden und 4 Heller als Zins sowie 1 Gulden als Steuer zu entrichten. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Au an geeignete Personen, die auch dem jeweiligen Komtur in Ulm genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es dadurch oder auf eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Kommende von dem bisherigen Inhaber 1,75 Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.