Konrad von Hoheneck, wegen Bruchs seiner Gelübde und Drohreden gegen etliche Personen zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde freigel., schwört U. und verspricht eidlich, Rechtshändel vor den zuständigen Gerichten auszutragen, sein Leben lang im Fürstentum Württemberg zu bleiben, jedoch ohne Erlaubnis seines Landesherrn nicht mehr in die beiden Vogteien Marbach und Hoheneck zurückzukehren. Er gelobt ferner unter Eid, sich bei Mahnung unverzüglich zu Stuttgart zu stellen, des Rechts gewärtig zu sein und unterdessen sein Hab und Gut nicht unerlaubt zu "entziehen". 3 Beilagen: 1) Schreiben des Vogts von Marbach an seinen Schwager Hans Geissberg, Vogt zu Stuttgart, wegen Konrad von Hoheneck, Pap. 23. Dez. 1501 (Do n. Thomas). 2) Schreiben des Laux Hochmut, Schultheiß zu Hoheneck, an Hz. Ulrich, Pap. 23. Okt. 1501 (Sa n. Elftausend Mägdetag). 3) Auszug aus einem Protokoll betr. Konrad von Hoheneck, Pap. o. D.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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