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Statthalter, Regenten und Räte im oberen Elsaß bekunden, daß laut (inserierten) Urkunden von 1515 Februar 6/8 und April 31 Kaspar Schlegelholtz, seßhaft zu Kenzingen, an Abt Lorenz und den Konvent des Klosters Ettenheimmünster seinen Dinghof zu Bombach und genannte Geld- und Fruchtzinsen aus durch Inhaber, Anlieger, Flurnamen und Größe festgelegten Gütern zu Herbolzheim, Ettenheim, Grafenhausen und Bötzingen um 850 fl verkauft hat. Das Kloster setzt ihm dagegen ein jährliches Leibgedinge von genannten Umfang aus. Kaspar Schlegelholtz übereignet dem Kloster ferner seinen gesamten Hausrat mit dem Recht des lebenslänglichen Nießbrauchs in dessen Haus zu Kenzingen um 100 fl

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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