Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Klara Tott von Augsburg, aus besonderem Dank ob ihres getreuen Verhaltens gegenüber ihm und ihren gemeinsamen Kinder Friedrich und Ludwig, mehrere Geldsummen, namentlich 2.000 Gulden, die sie für 100 Gulden Gülte zu Worms anlegen ließ, und weitere 1.000 Gulden, die sie für 50 Gulden Gülte zu Speyer anlegte, überantwortet hatte. Weiter sollen Klara nunmehr auch die 2.000 Gulden zustehen, für die der Pfalzgraf Gülten in einigen Reichsstädten erworben hatte und die zuvor den Kindern angewiesen waren. Darüber hinaus soll Klara je ein Haus in Heidelberg und Worms sowie Güter im Dorf Dannstadt innehaben, die auf 350 Gulden taxiert werden. Die vorgenannten Güter und Gülten sollen mit allem, was Klara von ihren Kindern oder Dritten erblich anfallen mag, freies Eigengut sein. Solange sie lebt, soll Klara - ohne Hinderung durch den Aussteller, seinen Sohn Philipp, ihre Erben und der Brüder Friedrich und Ludwig - mit den Gütern und Gülten nach ihrem Gutdünken umgehen. Nach Klaras Tode sollen diese an ihre Kinder Friedrich und Ludwig und deren eheliche Erben fallen. Fehlen solche, sollen sie Klaras nächsten Erben zustehen. Der Aussteller kündigt sein Siegel und seine handschriftliche Unterschrift an. Pfalzgraf Philipp gibt seinen Konsens zu dem Rechtsgeschäft und verspricht, die Artikel unverbrüchlich zu halten, in keiner Weise anzufechten und die beiden Brüder Friedrich und Ludwig in ihrem zukünftigen Besitz zu schirmen, was er mit seinem Siegel und seiner handschriftlichen Unterschrift bekräftigt.