Konrad Pfaff von Spielberg ist wegen wohlverschuldeter Sachen - Handel über offenen gebotenen und gelobten Frieden - für eine Zeitlang in das Gefängnis seines Junkers Hans von Ehingen zu Dießen gekommen. Auf Fürbitte seiner Brüder und Freunde wird er frei gelassen. Als Strafe muß er 15 Gulden (jeweils 5 Gulden an Weihnachten 1545 - 1547 zahlen. Zu Bürgen und Schuldnern setzt der Aussteller seine beiden Brüder Jakob Pfaff von Betra (Beteren) und Hans Pfaff von Spielberg. Diese können zum Einlager gen Dießen gemahnt werden. Der Aussteller muß die Unkosten seines Gefängnisaufenthaltes tragen und schwört Urfehde

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...