Die Klöster Gengenbach und Allerheiligen vergleichen sich wegen des Zehntens zu Griesheim dahin, dass das Kloster Allerheiligen auf die von ihm erhobenen Zehntansprüche zu Griesheim verzichtet, wohingegen Kloster Gengenbach auf eine bisher von Allerheiligen bezogene, auf dem Allerheiligen zustehenden Zehnten zu Nußbach ruhende Gült von 5 Viertel Korn Verzicht leistet und das Kloster Allerheiligen von der Verpflichtung entbindet, zur Pfarrkompetenz der Griesheimer Pfarrei 4 Viertel Korn zu bezahlen.