Handriß der nicht chaussierten, aber gebesserten öffentlichen Wege (sogen. Vicinalstraßen), auf denen kein Wegegeld erhoben wird, nebst den vorhandenen Staats-, Bezirks-, Communal-, Aktienschausseen und Eisenbahnen des Baukreises Essen. 9.2.1865. Der Kgl. Bauinspektor, Essen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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