Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sein Diener Arnold von Hirschberg (+) verstorben ist und einen minderjährigen, ehelichen Sohn [Friedrich] hinterlassen hat. Aus fürstlicher Obrigkeit gegenüber dem Sohne als seinem Landsassen sowie zur Handhabung und zum Schirm von dessen Rechten hat er seinen Getreuen Siegfried Kistel von Dürkheim (Syfrid Kistel von Dorickeim) zum Vormund des Kindes geordnet und bevollmächtigt. Siegfried soll die Vormundschaft treu und pflichtgemäß wahrnehmen, bis der Sohn zu seinen vogtbaren Jahren gekommen ist, was er gegenüber dem Pfalzgrafen gelobt hat.