Hanns Flehinger ("Flehinnger") und Caspar Schott, beide von Cleebronn, gefangengesetzt zu Brackenheim wegen mutwillig verschuldeter Sachen, schwören Urfehde, nachdem sie für 1 Stunde an den offenen Pranger gestellt waren und versprochen haben, ihr Leben lang - bis zur Begnadigung durch den König - ohne Erlaubnis der Amtleute das Amt nicht mehr zu verlassen, nur noch ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen und in keine offene Zeche zu gehen, sondern sich ordentlich zu halten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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