Eberhard Bloß, Stattamann zu Ulm, und das Gericht daselbst entscheiden in der Streitsache des Klosters Kaisheim gegen die Herren zu Öllingen über Trieb und Tratt in des Klosters Hölzern zu Lindenau und Rammingen, dass die nicht anwesenden Herren einen verlangten Eid nachträglich leisten dürfen.