Anna Justina Baldinger, die noch ledige Tochter des verstorbenen Ratsherren Johann Baldinger, errichtet ihr Testament. Nach ihrem Tod sollen im Heiliggeistspital [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] 10 Gulden, im Fundenhaus [abgegangen, Bereich Turmgasse 8-13, Zeughausgasse 1] 10 Gulden und im Siechenhaus [vermutlich das abgegangene Spital der Armen Siechen mit Kapelle St. Leonhard, Bereich Friedenstraße 40] 5 Gulden, insgesamt also 25 Gulden, unter den dortigen armen Insassen verteilt werden. Von den 500 Gulden Kapital, die sie beim Steuerhaus in Ulm stehen hat und von dem ihr jährlich 25 Gulden Zins gefallen, soll nach ihrem Tod ein Stipendium für einen Theologiestudenten eingerichtet werden. Dieses Stipendium geht nach ihrem Tod zunächst an Johann Georg Kindsvater, den Sohn des verstorbenen Spitalschreibers Johann Ulrich Kindsvater, der sich derzeit in Straßburg aufhält. Die Verwaltung des Stipendiums überträgt sie ihrem Bruder Johann Ulrich Baldinger und seinen männlichen Erben. Dieser erhält dafür ein Kapital von 60 Gulden. Sollte der Familienzweig aussterben, geht die Verwaltung des Stipendiums an das Pfarrkirchenbauamt in Ulm über. Daneben erhalten ihr Stiefvater Lazarus Schleicher 150 Gulden und einen goldenen Ring, ihre Mutter Justina Lazarus Schleicher eine Kette sowie einen Gürtel mit einem silberbeschlagenen Messer, ihr Stiefbruder Georg Ulrich Schleicher 50 Gulden und einen Gürtel, ihr Bruder Johann Ulrich Baldinger einen Gürtel und ein Petschaftsiegel, ihre Basen Maria und Justina Baldinger Schmuckstücke, ihr Beichtvater Markus Wollaib und Dr. Elias Veiel jeder 2 Dukaten, die übrigen Münsterprediger jeder 1 Dukaten sowie der Präzeptor des Ulmer Gymnasiums Professor Jakob Honold, der Pfarrer in Mähringen [Stadt Ulm] Konrad Moz und der Pfarrer in Jungingen [Stadt Ulm] Martin Müller jeder einen Reichstaler. Für ihre gesamte übrige Hinterlassenschaft setzt sie ihre Mutter Justina Lazarus Schleicher geborene Krafft und ihren Bruder Johann Ulrich Baldinger bzw. dessen Erben als Universalerben ein. Sie behält sich das Recht vor, an diesem Testament Änderungen vorzunehmen oder es in Gänze zu verwerfen.