Zwischen den Äbten + Hermann und Heinrich Duden mit ihren Konventen auf der einen sowie den Erben und Besitzern des Guts ther Kercken zu Bredeney hat es Streitigkeiten wegen eines Marktfeld genannten Stücks Land und einem Stück Busch oder Rodeland gen. Jungfernbraem [beim Schenckenbusch] gegeben. Heute ist nun zwischen den Parteien ein Vergleich geschlossen worden. Das Kloster erhält drei Morgen Land neben dem Stockmannsland zu freiem Eigentum. Der Abt hat zugestanden, daß Marktfeld und Rodeland (Raidt-) gen. Jungfernbraem zu kurmutigen Behandigungs- und Pachtland dem Hof ther Kercken zugeschlagen werden. Die bisher von dem Marktfeld gezahlten vier Malter Hafer sind weiter zu entrichten; der vom Rodeland gezahlte halbe Malter Roggen wird erlassen. Die Erbpacht des Gutes ther Kercken beläuft sich nun auf vier Malter Roggen, vier Malter Gerste, 15 Malter Hafer und vier Pachthühner. Anwesend waren dabei auf Seiten Elses ther Kercken der Richter Alexander Kuchenbecker (Kucken-), die Brüder Jan und Gerrit ther Kercken, Kinder von + Goerd und Ida, Vormünder der Kinder von Else und ihrem 1. Mann Hermann ther Kercken, Dietrich ther Kercken, Sohn von Else und + Hermann, Goddert zu Bardenscheid, Gerhard im Woesthove und Herbert, jetziger Ehemann Elses, auf Seiten des Abts Johann Ketteler, fürstlicher Rentmeister, Jaspar Bongard und Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister des Abts. - Es siegeln der Abt und Alexander Kuchenbecker.