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Geschichte: Die Grundherrschaft Obermosel (Mosel) (schönburgischer Anteil) befand sich nördlich von Zwickau. Das Rittergut wurde 1552 erstmals erwähnt und gehörte mit 2.118,37 Steuereinheiten (um 1840) zu den kleineren Gütern in Sachsen. Es war ein schriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Dennheritz, Höckendorf (bei Meerane), Jüdenhain (bei Zwickau), Obermosel, Oberrothenbach und Wulm. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde nach 1846 vermutlich an das Amt Hinterglauchau abgegeben.
Inhalt: Ablösungen.- Anlegung des Grund- und Hypothekenbuches.- Einführung der Landgemeindeordnung.- Gerichtsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Steuersachen.- Personalverpflichtungen.- Zivilprotokolle.