Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Johann von Morschheim und Gall Gunther, Bürger zu Neustadt an der Weinstraße, Irrungen über die Schadloshaltung eines dortigen Hauses, das einst Meister Philipp Sommer innegehabt hatte, gehalten haben. Nachdem in der Sache ein Urteil vor dem Hofgericht zu Heidelberg ergangen war, ist der Prozess nach Apellation an das königliche Kammergericht fortgesetzt worden. Mit Zustimmung der Parteien hat Kurfürst Philipp nunmehr zwischen den Parteien beredet, dass auf ihr Ansinnen ein Tag zu Heidelberg anberaumt werden soll, wozu die Parteien jeweils einen Zusatz senden und der Pfalzgraf seinen Landschreiber zu Neustadt oder einen anderen Unparteiischen verordnet. Die drei Schiedsleute sollen die Sache sodann unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel entscheiden, was beide Parteien gelobt haben. Alle vormaligen und insbesondere die zu Nürnberg am Kammergericht erlangten Urteile sollen kraftlos sein und den Parteien keinen Vorteil bringen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieses Vertrags.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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