Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Klage des Sebastian Modersohn, später dessen Witwe ./. seinen Neffen, den Jesuiten Sebastian zum Kley und das Jesuitenkolleg. Kläger verlangt Herausgabe von Rechts- und anderen Büchern.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Klage des Sebastian Modersohn, später dessen Witwe ./. seinen Neffen, den Jesuiten Sebastian zum Kley und das Jesuitenkolleg. Kläger verlangt Herausgabe von Rechts- und anderen Büchern.
Enthält: Die Bücher will er von seinem + Bruder Dr. Christoffer Modersohn und seinem Vater Michael Modersohn geerbt haben, der Beklagte zum Kley habe sie an sich genommen und zunächst im Hause seiner Schwester, Frau Dr. Dietrich Eichrodt untergebracht. Die Beklagten behaupten, der Beklagte zum Kley habe die Bücher von seinem Vater Michael Modersohn geschenkt erhalten. Erwähnt werden die Schwägerin des Klägers Katharina Holtebur, Witwe Dr. Christoffer Stadtrichter Dr. Goddert Leistinck; Johannes Copperus und Herman Bösendorf, Rektoren des Jesuitenkollegs; Bernhard Peters, Amtmann zu Ägidii; die Kopisten Gerard Kerckering und Adrian Heising.