Streitig ist der Verkauf des adeligen Hauses und Guts Rijswijk in der Liemers (Niederlande) im Jahre 1641/2 für 7000 Rltr. an Ludwig von Rockelfinck (Rockolfing) zu Nazareth, den Heinrich Momm im Auftrag der inzwischen verstorbenen Eheleute Goswin von Spiering, Präsidenten des pfalzneuburg. Geheimen Rats, Kämmerers und Statthalters des Fürstentums Neuburg an der Donau, und Agnes von Haslang, Frau von Fronberg (Oberpfalz), durchführte. Franz von Spiering zu Tüschenbroich, jül. Marschall, ebenfalls verstorben (getötet durch seinen nun landflüchtigen Bruder Wolfgang Adrian von Spiering), und Magdalena von Spiering zu Kronburg, Geschwister bzw. Schwäger der Verkäufer, haben das verkaufte Gut arrestieren lassen, da sie noch Erbforderungen gegen ihren Bruder Goswin hatten. Sie erhoben Anspruch auf zwei Drittel der dalbergischen Pensionen oder Renten in Höhe von 15000 oberländischen Gulden aus dem Fürstentum Neuburg an der Donau für die Jahre 1624 - 1630, als ihr Bruder sie ungeteilt besaß. Die Appellaten forderten ferner Zinsen in Höhe von 2000 Rtlr. für die Jahre 1642 - 1658 und die Erstattung der Unkosten an der 1. Instanz von über 1600 Rtlr. Heinrich Momm klagte auf Wiedergutmachung seiner Bürgschaft, denn er leistete für die Hälfte des Kaufgeldes gegenüber dem Käufer mit seinen eigenen Gütern im Herzogtum Berg Eviktion und Währschaft. Das RKG bestätigt mit Urteil vom 30. Okt. 1739 das Urteil der Vorinstanz bzgl. des Erbanspruchs des Franz und der Magdalena von Spiering auf die dalbergischen Pensionen. Haus und Gut Rijswick sollen Karl Wilhelm von Spiering eingeräumt werden. Es spricht am 24. Okt. 1742 die Appellanten von der Erbforderung des Franz und der Magdalena von Spiering bzw. ihrer Erben frei. Die Zinsforderung in Höhe von 2000 Rtlr. für die Jahre 1642 - 1658 sei hinfällig, wenn der Appellat von Weichs beschwöre, daß der verstorbene Goswin Wilhelm von Spiering zu Tüschenbroich bei der Invasion des Hauses Rijswijk im Jahre 1569 1800 Rltr. entwendet habe.