Wolfgang Ludwig Vetter, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Hans Weßel, Bürger zu Bischofsheim, und seine Ehefrau dem Georg Reinbold, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für die Heiligen des Bischofsheimer Gerichts 10 Schillinge jährlichen Zinses von 10 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.